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Der Streaming-Dienst Spotify hat inzwischen nach eigenen Angaben 20 Millionen Nutzer.

Der Streaming-Dienst Spotify hat inzwischen nach eigenen Angaben 20 Millionen Nutzer.

Der Streaming-Dienst Spotify hat inzwischen nach eigenen Angaben 20 Millionen Nutzer. Dies liegt unter anderem daran, dass es sich mit vielen interessanten Neuerungen stetig weiterentwickelt. Vor Kurzem wurden einige dieser Weiterentwicklungen für die nächsten Monate vorgestellt.

15 Millionen Songs zur Auswahl

Das Online-Portal, das viele Songs zum kostenlosen Hören anbietet, erfreut sich bei Musikfans größter Beliebtheit. Um alle Dienstleistungen von Spotify nutzen zu können, wird ein Premium-Dienst angeboten, den man zahlen muss. Und auch hier kann das Portal eine stolze Zahl präsentieren: Fünf Millionen User, also circa ein Viertel der Gesamtmenge, nutzen gegen Bezahlung das Premium-Angebot. Dabei zahlt Spotify bei jedem Klick des Streams an die Rechteinhaber der Songs. Leider werden nicht alle Lieder auf der Plattform angehört, so sind drei der 15 Millionen Songs noch nie angeklickt worden. Der Verkauf von Musik auf der Seite verläuft überraschend gut, wie Gründungsmitglied Daniel Glass berichtet. Er gibt an, dass der Verkauf leicht gestiegen und nicht wie erwartet eingebrochen wäre – trotz oder eben gerade wegen des Streamings.

Neue Produktfeatures für mehr Hörvergnügen

Die neuen Produktfeatures sollen es jetzt bequemer machen, neue Musik zu finden, die dem individuellen Geschmack entsprechen. So soll man Freunden, Musikern oder anderen Nutzern folgen können und sich von ihrer Lieblingsmusik in der eigenen Auswahl inspirieren lassen. Darüber hinaus wurde ein „Discover-Tab“ für das Nutzungsprofil entwickelt, welches ständig neue Musik vorschlägt, die den eigenen Lieblingsbands ähnlich ist und noch nicht gehört wurde. Spätestens im Frühjahr 2013 sollen dann zudem eine neuartiger Webplayer und verschiedene Updates für Android und das iPhone kommen. Strategisch gehen diese Neuheiten bei Spotify jedoch nicht in die richtige Richtung. Da bei dem Online-Portal vergangenes Jahr fast 60 Millionen Dollar fehlten, müssten Funktionen für mehr Premium-Nutzer entwickelt werden.

Bilderrechte: © Andres Rodriguez – Fotolia.com

 

© kbuntu - Fotolia.com

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Facebook hat zwei Jahre lang mit der US-Handelsbörse FTC über den Schutz von Privatsphäre vehandelt. Jetzt macht das Social-Media-Unternehmen endlich Zugeständnisse beim Datenschutz. Der ausschlaggebende Faktor ist wohl der geplante Börsengang. 
Facebook wurde im Dezember 2009 “Täuschung der Nutzer” vorgeworfen. Ein Bündnis von zehn Datenschutzinitiativen, unter ihnen das Electronic Privacy Information Center (Epic), hatte sich bei der US-Handelskommission über Änderungen der Facebook-Einstellungen beschwert. Diese Änderungen beinhalteten die Möglichkeit, persönliche Statusmeldungen für alle sichtbar zu machen. Damit hat das Unternehmen auf die zunehmende Bedeutung von Twitter reagiert, wo alle “Tweets” öffentlich sind. 
Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, habe sich Facebook nun bereit erklärt, künftig alle Nutzer zu fragen, sollten “grundlegende rückwirkende Änderungen” geplant sein. Ausserdem unterwirft sich das Unternehmen in der nun geplanten Regelung für die kommenden 20 Jahre einer unabhängigen Prüfung seiner Datenschutzstandards und hat sich dazu bereit erklärt, privat veröffentlichte Informationen nicht weiter zu verteilen. Das ist allerdings bisher sowieso problemlos möglich, was diese Beschränkung etwas sinnlos scheinen lässt. Um diese Vereinbarung wirksam zu machen, muss sie noch von der FTC gebilligt werden. 
Die Gründe für den Sinneswandel von Facebook finden sich wohl in dem geplanten Börsengang. Die New York Times zitiert Jeff Chester, den Leiter des Center for Digital Democracy: das Netzwerk müsse die Bedenken der Datenschützer in den USA und Europa ausräumen, bevor es an die Börse gehen könne. Allerdings glaube er nicht, dass die Zugeständnisse an die FTC dazu ausreichen. “Es muss sich erst noch zeigen, ob die nun vereinbarten Änderungen den Nutzern wirklich Kontrolle über ihre Daten geben.”

© Mircea Maties - Fotolia.com

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Bei Youtube wurden vor ein paar Monaten diverse Szenen aus dem Film “Werner Eiskalt” hochgeladen. Dies verstößt natürlich gegen die Urheberrechte und somit musste sich der Verantwortliche auf eine gewisse Strafe gefasst machen. Jedoch ist Youtube nicht dazu verpflichtet die Daten von Nutzern herauszugeben, außer es ist per Gerichtsbeschluss festgelegt. So ließ es sich der Filmverleih “Constantin” natürlich nicht nehmen und wollte per Gerichtsbeschluss die Herausgabe der Daten erzwingen. In der ersten Distanz waren sie jedoch gescheitert, sodass sie Berufung einlegten.

Nun kam das Urteil des Oberlandsgericht München heraus und bestätigte das Urteil. Als Begründung wurde geliefert, dass es sich zwar ganz klar um eine Verletzung des Urheberrechts handele und das dies auch gar nicht diskutiert werden müsse. Jedoch sind Internetplattformen zur Herausgabe von Nutzerdaten nur verpflichtet, wenn der “Täter” dieses Material zu gewerblichen bzw. kommerziellen Zwecken genutzt hat. Dies war jedoch ganz klar nicht der Fall, da Youtube eine kostenlose und öffentliche Plattform ist.

So wird der Täter wahrscheinlich ohne Konsequenzen davon kommen. Für das Urheberrecht ist das natürlich ein Schlag ins Gesicht, da es bedeutet, dass man auf Youtube theoretisch urheberrechtlich geschützte Dinge hochladen darf da ein niemand belangen kann, da man anonym ist. Der einzige der Daten wie in etwa die IP-Adresse besitzt ist Youtube.

Natürlich hat Youtube sofort auf Anfrage des Filmverleihs “Constantin” das Szenen herausgenommen und gelöscht. Aber mit Sicherheit ist es ihnen nicht genug. So darf man nun abwarten, ob die Sache zu den Akten gelegt wird, oder ob der Filmverleih versuchen wird weiter vorzugehen um an die Daten des Nutzers zu kommen.

 

Bangalore ist die aufsteigende indische Metropole schlechthin. So ist sie mittlerweile nach Dehli und Mumbai die drittgrößte Stadt Indiens und alles andere als indisch. So hat man wenn man an Indien denkt doch etwas die Vorstellung von verehrten Kühen auf den Straßen, eventuellen Slums und Schlaglöchern in den Straßen. Jedoch ist Bangalore da völlig “unindisch”. So reiht sich hier ein Neuwagen hinter dem nächsten und die Häuser sind modern und hoch.

In den letzten Jahren ist die Stadt zu dem IT-Zentrum des Landes aufgestiegen. Das hatte vor allem erst einmal damit zu tun, dass die Mieten dort um einiges billiger waren als in den anderen Metropolen. Zum anderen werden fleißig Fördergelder von Seiten der Regierung in die Stadt gepumpt, da es immer der Plan war aus ihr eine Großstadt der Kommunikation zu machen.

So können die Menschen dort von eigentlich überall auf W-LAN zugreifen und kostenlos im Internet surfen. Selbst in den Bahnhöfen und dazugehörigen Bahnen gibt es W-LAN bzw. internetfähige On-Board-Computer. Selbst die Busse zum Flughafen haben Displays in der Rückenlehne mit denen man mal schnell sein Facebook-Profil checken kann.

Jedoch muss man auch dazu sagen, dass nicht das komplette Internet von Seiten der Regierung kommt. So kann man bei sich zu Hause einfach mal auf WLAN Suche gehen. Während man in Deutschland alle Netze der Nachbarn entdeckt und diese selbstverständlich verschlüsselt sind, so ist das in Indien anders. Dort findet man mindestens genauso viele Netzwerke, jedoch ist auch mindestens die Hälfte davon unverschlüsselt, sodass jeder über jedes Netzwerk online gehen kann. Dies mag für einen Deutschen zwar leichtsinnig und riskant klingen, da man keine Kontrolle über sein Netzwerk hat, jedoch gehört es in Bangalore zur Tagesordnung. Das wird unter anderem auch daran liegen, dass dort Dinge wie Klagen und Anzeigen wegen illegaler Downloads so gut wie nicht verbreitet sind und sich somit niemand Sorgen machen muss, dass über das eigene Netzwerk etwas illegales geladen wird.