Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung ist immernoch nicht vom Tisch und wird ständig neu belebt. Sowohl in der SPD, als auch in der CDU ist es ein sehr kontrovers diskutiertes Thema, welches sie intern spaltet. 2010 wurde das Verfahren im März vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Doch die EU-Richtlinie besteht weiterhin. Der Arbeitskreis CDU-Netzpolitik veröffentlichte eine Pro-und Contraliste zum Thema. Ein Gegenargument ist in der dort aufgeführten Frage zu sehen, ob der Staat die Telekommunikationsdaten aller Bürger_innen speichern sollte, nur weil es im Einzelfall zur Aufklärung einer Straftat nützen könnte. Außerdem habe das Bundesverfassungsgericht dieses Verfahren beschränkt und unter Auflagen zugelassen, aber damit lasse sich nicht legitimieren, dass der Gesetzgeber die Möglichkeiten voll ausschöpfe. Das ist eine Wendung innerhalb der CDU, die sich sonst einstimmig für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte.
Nun gibt es aus der Partei auch den neuen Begriff der “Mindestdatenspeicherung”. Die Pro-Seite der CDU-Netzpolitik beharrt darauf, dass eine Mindestspeicherung von Telekommunikationsdaten vor allem zur Bekämpfung von Internetkriminalität und organisierter Kriminalität unentbehrlich sei.
So wie es jetzt in der CDU Gegner gibt, melden sich in der SPD nun mehr Befürworter. Dort gibt es den Vorschlag einer Vorratsdatenspeicherung mit verkürzerter Mindestspeicherzeit von 3 Monaten. Das wird auch vom Innenministerium und vom Bundeskriminalamt unterstützt. 2007 hatte die SPD in der großen Koalition der Vorratdatenspeicherung schon zugestimmt. Allerdings mit einer von 26 Abgeordneten eingereichten zusatzerklärung über politische und verfassungsrechtliche Bedenken.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist allerdings klare Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung. Als Justizministerin wär sie aber für ein entsprechendes Gesetz zuständig. Nun fordet auch die EU klare Worte und hat Deutschland ein Ultimatum gesetzt, innerhalb von zwei Monaten ein entsprechendes Gesetzt fertig zu stellen. Bei Nichterfüllung müsste das Justizministerium Strafe zahlen. Denn schließlich geht es darum eine EU-weite Richtlinie umzusetzen. Allerdings soll diese derzeit auch überarbeitet werden und dabei wird auch die Mindestspeicherdauer auf drei Monate zu verkürzen.
